Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Datenschutzrecht

LG Wiesbaden: Kein Anspruch auf Korrektur des SCHUFA-Basisscorewerts

Scorewerte wie der SCHUFA-Basisscore gelten als Meinungsäußerungen und unterliegen daher nicht dem DSGVO-Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO.

Scorewerte (hier: SCHUFA-Basisscorewert) enthalten keine "richtigen" oder "falschen" personenbezogenen Daten im Sinne der DSGVO, sondern sind vielmehr als Meinungsäußerungen einzustufen, sodass nach Art. 16 DSGVO kein Anspruch auf Berichtigung besteht (LG Wiesbaden, Beschl. v. 15.08.2024 - Az.: 14 O 118/24).

Die Antragstellerin versuchte im Wege der einstweiligen Verfügung von der verklagten SCHUFA eine Anpassung ihres niedrigen Basisscorewertes. Sie trug vor, dass dieser Wert auf zwei falschen Meldungen eines Vertragspartners beruhe, die inzwischen gelöscht worden seien. Der Scorewert sei daher falsch berechnet worden.

Das LG Wiesbaden lehnte den Antrag ab.

Bereits nach dem eigenen Vortrag stünde der Antragstellerin der Anspruch nicht zu. 

Denn der Scorewert enthalte keine "richtigen" oder "falschen" personenbezogenen Daten im Sinne der DSGVO, sondern sei vielmehr nur eine Meinungsäußerung:

"Bereits nach dem Vortrag der Antragstellerin ist nicht ersichtlich, dass ihr ein Anspruch aus Art. 16 DSGVO auf Änderung des von der Antragsgegnerin gespeicherten Basisscores zusteht. 

Ein solcher Anspruch käme allenfalls dann in Betracht, wenn dadurch bei der Antragsgegnerin unrichtige personenbezogene Daten berichtigt würden. Bei den sog. Scorewerten handelt es sich jedoch nicht um falsche oder richtige personenbezogene Daten, sondern um eine Meinungsäußerung (vgl. BGH, Urteil vom 22.02. 2011 – VI ZR 120/10 –, juris). 

Die Antragstellerin begehrt hier im Ergebnis, die Antragsgegnerin zur Abgabe einer von ihrer tatsächlichen Meinung abweichenden, den Vorstellungen der Antragstellerin entsprechenden Meinungsäußerung. Eine Anspruchsgrundlage dafür ist nicht ersichtlich."

Rechts-News durch­suchen

01. Dezember 2025
Ein Betroffener hat keinen Anspruch auf weitere Ermittlungen, wenn die Datenschutzbehörde keinen Datenschutzverstoß feststellen kann.
ganzen Text lesen
01. Dezember 2025
Auch bei Identitätsdiebstahl müssen bei einer DSGVO-Auskunft alle verknüpften Daten offengelegt werden, da sie als personenbezogene Daten des Opfers…
ganzen Text lesen
27. November 2025
Ein Streamingdienst-Nutzer hat Anspruch auf DSGVO-Schadensersatz, weil seine Daten durch einen Auftragsverarbeiter der Plattform illegal ins Darknet…
ganzen Text lesen
21. November 2025
Beim Bonitätsscore muss offengelegt werden, welche Daten wie gewichtet wurden, nicht aber der zugrundeliegende Algorithmus.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen