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Kategorie: Onlinerecht

LG Hamburg: Keine Haftung von Telekom für rechtswidrige Domain-Inhalte auf "d(...).am"

Die Deutsche Telekom haftet für die rechtswidrigen Inhalte, die auf der Domain "d(...).am" abrufbar sind, nicht. Bei dem Unternehmen handelt es sich vielmehr um einen neutralen technischen Access-Provider <link http: www.online-und-recht.de urteile telekom-haftet-nicht-fuer-illegale-inhalte-auf-webseite-d-am-308-o-640-08-landgericht-hamburg-20100312.html _blank external-link-new-window>(LG Hamburg, Urt. v. 12.03.2010 - Az.: 308 O 640/08).

Die GEMA wollte von der Deutschen Telekom die Sperrung des Zugangs zur Domain "d(...).am", da dort illegale Inhalte zum Abruf bereitgehalten wurden. Die Verwertungsgesellschaft sah den Access-Provider als Mitstörer in der Verpflichtung, alles mögliche zu tun, um die Rechtsverletzungen zu unterbinden.

Die Hamburger Richter lehnten einen Anspruch gegen die Telekom ab.

Die Klage richte sich auf eine unmögliche einzuhaltende Verpflichtung. Denn die User, die derartige Internetdienste, wie den streitgegenständlichen unter "d(...).am" nutzten, könnten derzeit alle bekannten technischen Filter und Sperrungen so umgehen, dass immer ein Zugang auf die Domain möglich sei. Demnach sei die Beklagte technisch bereits nicht in der Lage ihr Angebot so auszugestalten, dass kein User mehr Zugang zu der streitigen Domain bekäme.

Darüber hinaus handle es sich bei der Beklagten um einen neutralen technischen Access-Provider, der für die Rechtsverletzungen Dritter im Netz grundsätzlich nicht mit in die Verantwortung gezogen werden könne.

 

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