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Kategorie: Onlinerecht

LG Erfurt: Keine Online-Veröffentlichung von Gesprächsprotokollen erlaubt

Die Online-Veröffentlichung von Gesprächsprotokollen eines Beratungsgesprächsgesprächs im Verbraucherschutzbereich ist unzulässig, so das LG Erfurt <link http: www.online-und-recht.de urteile keine-veroeffentlichung-von-gespraechsprotokollen-im-internet-ohne-zustimmung-10-o-474-11-landgericht-erfurt-20111222.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 21.12.2011 - Az.: 10 O 474/11).

Klägerin war die Verbraucherzentrale Thüringen, Beklagte der Deutsche Verbraucherschutzring. Die Beklagte kritisiert seit längerem die angeblich mangelhafte Rechtsberatung der Verbraucherzentrale im Bereich des Grauen Kapitalmarktes. Es würden unqualifizierte Beratungen zu Pauschalpreisen durch Nichtjuristen angeboten.

Der Verbraucherschutzring beanstandete die Leistung des klägerischen Beraters als mangelhaft und veröffentlichte auf seiner Internetseite auch die Gesprächsprotokolle des Testgesprächs unter voller Namensnennung des Mitarbeiters.

Hiergegen ging die Klägerin vor, bekam jedoch nur teilweise Recht.

Die Veröffentlichung des Namens sei nicht zu bestanden, zumal die Person auch selbst auf der Homepage der Klägerin erwähnt werde. Auch könne der Beklagten nicht verboten werden, die juristische Beratung durch die Verbraucherzentrale der Klägerin als mangelhaft und unqualifiziert zu bezeichnen. Denn diese unterfielen der Meinungsfreiheit und überschreite noch nicht die Grenze der unzulässigen Schmähkritik. 

Anders hingegen sei die Rechtslage bei den Gesprächsprotokollen. Hier sei das verfassungsrechtlich geschützte Recht am eigenen Wort betroffen. Es obliege jedem einzelnen selbst zu entscheiden, ob und unter welchen Umständen ein Gespräch öffentlich bekannt gemacht werde. Die Publikation der Gesprächsnotizen sei daher rechtswidrig.

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