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Kategorie: Onlinerecht

LG Berlin: Keine Vorab-Prüfpflicht von User-Kommentaren für Online-Bewertungsportal

Ein Online-Hotelbewertungsportal ist nicht verpflichtet, vorab die Kommentare seiner User zu überprüfen <link http: www.online-und-recht.de urteile hotelbewertungsportal-muss-kommentare-seiner-user-nicht-vorab-pruefen-52-o-229-10-landgericht-berlin-20101021.html _blank external-link-new-window>(LG Berlin, Urt. v. 21.10.2010 - Az.: 52 O 229/10).

Die Klägerin, eine Hotel-Betreiberin, ging gegen ein Hotelbewertungsportal vor. Dort hatte eine Userin unzutreffende Äußerungen über die Klägerin gemacht. Daraufhin nahm die Klägerin das Portal auf Unterlassung in Anspruch.

Die Berliner Richter verneinten eine Haftung.

Zwar könne das Bewertungsportal - rein theoretisch - ihre User vorab kontrollieren, indem sie einzelne Nachweise für die Behauptungen einfordere. 

Eine solche Überprüfung sei jedoch in der Praxis nicht möglich und auch nicht zumutbar. Eine Einforderung der Fotografien aus dem Urlaub oder die Inaugenscheinnahme der Buchungsbestätigung sei unverhältnismäßig. Das Internetportal könne somit erst dann reagieren, wenn es Kenntnis von möglichen rechtswidrigen Äußerungen erlangt habe.

Dies sei im vorliegenden Fall geschehen, so dass eine Haftung ausscheide.

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