Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

Dringender Handlungsbedarf: Link zur OS-Plattform funktioniert nur noch bei HTTPS-URL

Es besteht dringender Handlungsbedarf für alle Online-Händler und sonstige Online-Unternehmen.

Wir hatten in der Vergangenheit mehrfach - <link news ab-09012016-neue-informationspflichten-fuer-online-shops.html _blank external-link-new-window>hier, <link news update-ab-09012016-neue-informationspflichten-fuer-online-shops.html _blank external-link-new-window>hier und <link http: www.dr-bahr.com news erinnerung-ab-1502-anpassung-der-odr-informationspflichten-fuer-online-shops.html _blank external-link-new-window>hier - darüber berichtet, dass seit Januar 2016 eine neue Informationspflicht für Online-Händler existiert. Es musste ein entsprechender Hinweis mit einem klickbaren Link auf die OS-Plattform der EU auf die Webseite genommen werden. Wir hatten Ihnen damals empfohlen, folgenden Text zu verwenden:

"Online-Streitbeilegung (Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung): Die Europäische Kommission stellt unter <link http: ec.europa.eu consumers odr _blank>ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit."

Verlinkt war die Seite damals in der unverschlüsselten Variante, also mit HTTP. Der Link lautete damals also <link http: ec.europa.eu consumers odr _blank>"http://ec.europa.eu/consumers/odr/"

Hier besteht nun dringender Handlungsbedarf, denn die EU hat an ihren Webseiten gebastelt, sodass der alte Link nicht mehr funktioniert. Sie müssen vielmehr die HTTPS-Variante nehmen. Anstatt dem Link

<link http: ec.europa.eu consumers odr _blank>ec.europa.eu/consumers/odr/

benutzen Sie bitte einfach

<link https: ec.europa.eu consumers odr _blank>ec.europa.eu/consumers/odr/

Der Link ohne HTTPS führt zwar auch auf eine Seite der EU, aber nicht auf die erforderliche Webseite der Online-Streitbeilegung.

Insbesondere für Händler, die in der Vergangenheit eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben oder ein Gerichtsurteil hinsichtlich dieses Punktes kassiert haben, besteht akuter und sofortiger Handlungsbedarf!

Rechts-News durch­suchen

27. Oktober 2025
Influencer dürfen rezeptfreie Arzneimittel nur mit gesetzlichem Warnhinweis in Instagram-Reels bewerben und auch dann nicht, wenn sie als bekannte…
ganzen Text lesen
24. Oktober 2025
Der BGH erklärt erneut Online-Coaching-Verträge ohne FernUSG-Zulassung für nichtig und beantwortet weitere, wichtige Detail-Fragen.
ganzen Text lesen
24. Oktober 2025
Eine SIM-Karten-Sperre darf nicht davon abhängen, dass Kunden ihr persönliches Kennwort nennen müssen.
ganzen Text lesen
22. Oktober 2025
Ein Unternehmen haftet nach einer Abspaltung nicht automatisch für Unterlassungspflichten des abgespaltenen Unternehmens.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen