Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Frankfurt a.M.: Münchener Abmahnanwalt ist relative Person der Zeitgeschichte

Ein bekannter Münchener Abmahnanwalt, über den vielfach in der Öffentlichkeit berichtet wird, ist eine relative Person der Zeitgeschichte, so das LG Frankfurt a.M. <link http: www.online-und-recht.de urteile muechener-abmahnanwalt-darf-nicht-im-rahmen-verunglimpfender-satire-abgebildet-werden-2-03-o-179-09-landgericht-frankfurt_am_main-20090625.html _blank external-link-new-window>(Urt.. v. 25.06.2009 - Az.: 2-03 O 179/09).

Der Verein Nicht-Abzocken e.V. betriebt eine die Internetseite, auf der er in satirischer Form vor Abmahnanwälten warnte. In der Rubrik "Die Sendung mit dem Bären Teil IV" veröffentlichte der Autor "AntiFreiherr" einen Artikel unter dem Titel "Der Abmahnbär". Zur Illustration des Artikels wurde ein Cartoon mit zwei gezeichneten Bären als Kapitän und Steuermann, in deren Köpfe Fotos von mit Augenbalken versehenen Köpfen männlicher barttragender Personen eingefügt waren, abgebildet.

Das Foto des Kapitän-Kopfes war ein Porträt-Foto des in München ansässigen Rechtsanwalts, welcher als Abmahnanwalt bekannt ist und über den vielfach in der einschlägigen Presse und Internetlandschaft berichtet wurde.

Der Artikel selbst nannte keine Namen. Der "Abmahnbär" wird als "Aasfresser", "dumm, böswillig und feige" sowie als "missgestaltete, garstigste Erscheinung" charakterisiert.

Der Rechtsanwalt aus München begehrte Unterlassung des Foto-Veröffentlichung.

Zu Recht wie die Frankfurter Richter entschieden.

Zwar handle es sich bei dem Anwalt aufgrund seiner medienwirksamen Abmahntätigkeit um eine relative Person der Zeitgeschichte, so dass bei einer Foto-Publikation grundsätzlich das öffentliche Interesse überwiege.

Auch die überwiegende Anzahl der Äußerungen seien durch das die Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt. Auch wenn manche der Erklärungen wenig vorteilhaft für den Kläger seien, erreichten sie noch nicht den unzulässigen Grad der Schmähkritik.

Die Grenze des rechtlich Verbotenen sei jedoch in der Charakterisierung als "Abmahnbären" überschritten.

Rechts-News durch­suchen

28. Oktober 2026
Wer als Arzt auf YouTube wirbt, muss veraltete TV-Beiträge klar datieren, Vorher-Nachher-Bilder unterlassen und Werbung transparent darstellen.
ganzen Text lesen
27. Oktober 2026
Wer mit 5,0 Sternen wirbt, obwohl der tatsächliche Bewertungsschnitt niedriger ausfällt, täuscht Verbraucher.
ganzen Text lesen
20. Oktober 2026
Plattformbetreiber, die den Handel mit manipulierten Spielerkonten ermöglichen und dabei fremde Marken nutzen, haften für Urheberrechts- und…
ganzen Text lesen
19. Oktober 2026
Wer vorab Trinkgeld zahlt, muss es zurückfordern können, wenn die Bestellung bei einem Lieferdienst (hier: Lieferando) nicht ausgeführt wird.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen