Die oberste "Domain-Behörde" ICANN hat wichtige Änderungen hinsichtlich der Domain-Dateneinträge beschlossen.
Oft kommt es vor, dass die "Who is"-Einträge der Domain-Datenbanken veraltet sind und so der tatsächliche Inhaber nicht (mehr) ausgemacht werden kann. Um diesem Misstand abzuhelfen, hat nun ICANN wichtige Veränderung der bisherigen Bedingungen beschlossen.
Die einschneidenste dürfte die "15-day Period" sein. Danach ist der Inhaber einer Domain verpflichtet, innerhalb von 15 Tagen auf eine E-Mail des Registrars zu antworten. Tut er dies nicht, besteht für den Registrar zwar keine Verpflichtung die Domain zu löschen, wohl aber ein Recht.
Eine solche Regelung verstößt klar gegen deutsches AGB-Recht und dürfte daher unwirksam sein. Es empfiehlt sich aber auf keinen Fall, das Wagnis eines solchen Prozesses einzugehen. Denn gerade im Internet-Bereich werden durch faktisches Handeln einfach Tatsachen geschaffen. Mag der einzelne Rechte-Inhaber auch einen Schadensersatzanspruch gegen den Registrar haben, wenn dieser ihm nach Ablauf der 15 Tage die Domain entzieht: Die Domain könnte in der Zwischenzeit anderweitig vergeben und damit unwiderbringlich verloren sein.
Um diese Problemkonstellation von vornherein auszuschließen, sollte der Domain-Inhaber seine "Who is"-Einträge in regelmäßigen Abständen auf Aktualität überprüfen. Auch empfiehlt es sich, als Webmaster eine zentrale Mail-Adresse zu benutzen, die mindestens 1x am Tag abgerufen wird. Ebenso gilt es für längere Unterbrechungen (Urlaub, Krankheit) vorzusorgen.
O.g. Regeln betreffen momentan nur die generischen Domains (z.B. com, org oder info). Auf nationale Top-Level-Domains erstrecken sie sich nicht.