Die Regulierungsbehörde für Post- und Telekommunikation (RegTP) hat nun endgültig den XXL-Tarif der Deutschen Telekom AG genehmigt.
Seit Juni 2000 hatte die RegTP die Genehmigung bisher immer nur zeitlich befristet ausgesprochen. Sie wollte damit sicher gehen, dass die Einnahmen auch die Ausgaben deckten und keine unzuläsige Quersubventionierung standfand.
Dies hat sich nun mit der aktuellen Entscheidung geändert. In Übereinstimmung mit dem Bundeskartellamt genehmigte die RegTP nun den XXL-Tarif. Zwar ist auch dieser Beschluss zeitlich limitiert, was jedoch keine speziellen Gründe hat, sondern an dem allgemeinen Modus liegt, dass RegTP-Entscheidungen grundsätzlich nicht endgültig sind, damit die Ordnungshüter ausreichend flexibel sind, um auf aktuelle Ereignisse auf dem Telekommunikationsmarkt zu reagieren.