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Kategorie: Onlinerecht

Opposition kritisiert 0190-Gesetzesentwurf

Die Bundesregierung hat bekanntlich letzten Donnerstag einen Gesetzesentwurf (15/907) in den Deutschen Bundestag eingebracht, der den Missbrauch von 0190-er-Nummern und automatischen Einwählprogrammen, so genannten Dialern, eindämmen soll

Schon die damalige Kabinettsvorlage von Anfang April 2003 hatte in der Wirtschaft erheblichen Widerstand hervorgerufen (der Kanzlei-Newsletter berichtete darüber ). So begrüßte damals der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) zwar weitgehend die Regelungen, hielt es jedoch aber für "bedenklich, den Mobilfunk mit in den Anwendungsbereich des Gesetzes einzubeziehen, zumal hier von einer entsprechenden Missbrauchs- und Dialer-Problematik nicht die Rede sein kann."

Nun hat sich auch die Oppostion im Bundestag zu dem aktuellen Gesetzesentwurf geäußert.

Martina Krogmann, Internet-Beauftragte der CDU/CSU-Fraktion, erklärte in einem Interview , dass eine der Schwachpunkte vor allem die Tatsache sei, dass sich der Entwurf nur auf die 0900/0190-Nummern beziehe und nicht auf die sonstigen Mehrwertdienste-Nummern wie 0137 oder 0193: "Die Verlagerung auf diese Nummern ist also vorprogrammiert, das Problem bleibt weiter ungelöst, der Verbraucher wird weiter abgezockt."

Krogmann schlägt vor, sämtliche Mehrwertdienste-Nummern mit aufzunehmen und einheitlich gesetzlich zu regeln.
 

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