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Kategorie: Onlinerecht

0190-Gesetzesreform: Bundesrat beschließt umfangreiche Stellungnahme

Der Bundesrat hat am gestrigen Freitag zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er- und 0900er-Mehrwertdiensterufnummern eine umfangreiche Stellungnahme beschlossen.

Zunächst begrüßt der Bundesrat grundsätzlich die Einleitung gesetzgeberischer Schritte in diesem Bereich, gleichzeitig weist er jedoch auf gravierende Lücken hin, die der Gesetzentwurf bisher noch enthält. So lasse er Maßnahmen vermissen, die Schäden bei Verbrauchern bereits von vorn herein ausschließen oder aber bereits entstandene Schäden zu erstatten helfen. Beanstandet wird vom Bundesrat ferner, dass die Befugnisse der Regulierungsbehörde zum Nummerentzug oder zur Abschaltung der Rufnummer selbst bei gesicherter Kenntnis einer rechtswidrigen Nutzung als bloße Kann-Vorschrift ausgestaltet ist. Der Ausschluss von einer weiteren Nutzung müsse vielmehr zwingend vorgeschrieben werden.

Der Bundesrat weist insbesondere darauf hin, dass bereits jetzt erkennbar sei, dass der Missbrauch von Mehrwertdiensterufnummern auch auf andere Rufnummerngassen verlagert werde. Deshalb sollen auch für andere Rufnummerngassen, das heißt nicht nur für 0190-er und 0900-er Nummer, geeignete Regelungen getroffen werden. Daher sollen alle Anwählprogramme der Registrierungspflicht unterliegen, unabhängig davon, in welcher Nummerngasse sie eingesetzt werden. Darüber hinaus soll die Bundesregierung die Höhe möglicher Geldbußen sowie zusätzliche Sanktionsmöglichkeiten überprüfen, insbesondere für Verstöße gegen die Auskunftspflicht gegenüber dem Zuteilungsnehmer und die Angabe von Preisänderungen während der Inanspruchnahme des Mehrwertdienstes. Schließlich soll die Bundesregierung sich auch auf internationaler Ebene um einen entsprechenden Verbraucherschutz bemühen, da bereits heute zahlreiche Anbieter versuchen, ihre Dienste über ausländische Mehrwertrufnummern anzubieten.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung verfolgt das Ziel, den seit einiger Zeit festgestellten Missbrauch von 0190er- und 0900er-Mehrwertdiensterufnummern zu bekämpfen. Mit dem Gesetzentwurf soll die Rechtsposition des Verbrauchers gestärkt und sein hohes finanzielles Risiko begrenzt werden. Die Vorlage sieht zunächst einen Auskunftsanspruch des Verbrauchers gegen die Regulierungsbehörde über diejenigen vor, die Dienstleistungen über eine 0190er-Mehrwertdiensterufnummer anbieten. Alle 0900er-Mehrwertdiensterufnummern, die seit dem 1. Januar 2003 genutzt werden können, sollen in einer Datenbank bei der Regulierungsbehörde erfasst werden.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesrates 87/2003 v. 23. Mai 2003

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