Die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes steht vor der Tür. Die Kanzlei-News hatten in der Vergangenheit schon mehrfach darüber berichtet (vgl. Kanzlei-News v. 03. Mai 2003 und v. 11. April 2003 .
Nach der geplanten Reform werden zukünftig auch - so befürchten die Kritiker - Domains unter die neue Nummerierungsverordnung fallen. Dies würde bedeuten, dass nunmehr die Regulierungsbehörde für Post- und Telekommunikation (RegTP) die zuständige Domain-Verwaltungsstelle würde - und die DeNIC somit arbeitslos werden würde.
Diese Idee stößt bei der DeNIC natürlich auf erbitterten Widerstand.
Das Zentrum für Europäische Integrationsforschung der Uni Bonn (ZEI), www.tkrecht.de, eine der führenden Seiten im deutschsprachigen Bereich bzgl. der TKG-Novellierung, hatte schon Anfang März 2003 auf diese Problematik hingewiesen, vgl. die Stellungnahme zum Arbeitsentwurf des TKG.: "Die Einbeziehung von Namen und Adressen in den Bereich der Nummerierung ist gemeinschaftsrechtlich nicht geboten. (...) Insbesondere bei (Domänen-)Namen ist auch völlig unklar, wie „nationale“ von „internationalen“ Namensräumen abgegrenzt werden sollen – wäre z. B. der unter „.de.co“, „.de.vu“ oder „.de.name" aufgespannte Namensraum ein nationaler Namensraum?".
Angesichts dieser Kritik hatten die Initiatoren von www.tkrecht.de den Vorschlag gemacht, vollständig auf die Einbeziehung von Namen und Adressen in das telekommunikationsrechtliche Nummerierungsregime zu verzichten (vgl. Anmerkung Punkt 66).
In eine ähnliche Richtung geht die aktuelle Stellungnahme der ZEI für die nun vorliegendene endgültige Fassung der TKG-Novelle: "In der Begründung (...) sollte deutlich gemacht werden, dass die Vorschriften zur Nummerierung Internet-Namen und -Adressen nicht erfassen." (Anmerkung Punkt 50). Und, noch weitergehender: "Vor allem aber wirft die Einbeziehung von Internet Domain Namen (...) zahlreiche Fragen auf, die letzten Endes die Systemwidrigkeit einer solchen Ausweitung der Regulierung deutlich machen. "