Angriff auf den Datenmüll
Erkki Liikanen, Europäischer Kommissar für Unternehmen und Informationsgesellschaft hat heute in Brüssel das weitere Vorgehen der Europäischen Union gegen die Ausbreitung unerbetener kommerzieller E-Mails („Spam" oder „Spamming") erläutert. Aufgrund der im letzten Jahr erlassenen Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation müssen die Mitgliedstaaten bis Ende Oktober 2003 ein Spam-Verbot in innerstaatliches Recht umsetzen. Nun will die Europäische Kommission im Herbst eine Mitteilung zu diesem Thema verabschieden. Konkrete Schritte konzentrieren sich auf die Durchsetzung technischer Maßnahmen zur Verhinderung dieses Missbrauchs, insbesondere in internationaler Zusammenarbeit, und auf die Aufklärung der Verbraucher. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen zunächst mit Mitgliedstaaten und interessierten Parteien anlässlich eines Workshops getestet werden, der im Oktober stattfinden soll.
Die Verbreitung unerbetener E-Mails oder „Spam" hat einen Punkt erreicht, wo sie ein wesentliches Problem für die Entwicklung des elektronischen Handels und der Informationsgesellschaft darstellt. Unternehmen und Privatleute investieren mehr und mehr Zeit und Geld lediglich in das Aufräumen ihrer elektronischen Briefkästen. Der Produktivitätsverlust für Unternehmen in der EU betrug im Jahr 2002 schätzungsweise 2,5 Mrd. €. Ferner ist davon auszugehen, dass Spams bis Ende des Sommers über 50 % aller elektronischen Nachrichten ausmachen werden. Sie können einige der beträchtlichen Vorteile, die Dienste wie E-Mail und SMS bieten, zunichte machen.
„Die Bekämpfung des Spammings geht uns alle an und ist mittlerweile zu einem Hauptaspekt des Internets geworden", erklärte Erkki Liikanen. „Dabei müssen wir an vielen Fronten kämpfen. EU, Mitgliedstaaten, Industrie und Verbraucher müssen sich ausnahmslos für den Feldzug gegen Spamming auf nationaler wie auf internationaler Ebene engagieren. Wir müssen handeln, ehe die Nutzer von elektronischen Post- und SMS-Diensten das Internet oder Mobilfunkdienste aufgeben oder davor zurückschrecken, sie in dem Umfang einzusetzen, wie sie es anderenfalls tun würden."
Die EU spielte in rechtlicher Hinsicht eine Vorreiterrolle, indem sie bereits im Juli 2002 eine Richtlinie erließ, die zu einem europaweiten Verbot unerbetener Massenpost an Privatpersonen führen wird. Mit einer begrenzten Ausnahme, die bestehende Kundenbeziehungen betrifft, ist Marketing per E-Mail nur mit vorheriger Einwilligung der Teilnehmer zulässig (Artikel 13 der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation).
Häufig gestellte Fragen zu "Spams" werden hier auf den Seiten der Kommission beantwortet.
Quelle: Pressemitteilung der EU-Kommission v. 15.07.2003