Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

BGH: Mitverschulden bei Nichtangabe des Warenwertes

Der BGH (Urt. v. 8.5.2003 - Az.: I ZR 234/02) hatte darüber zu entscheiden, ob den Versender eines Paketes ein Mitverschulden trifft, wenn er bei Absendung nicht den wirklichen Wert der Ware angibt.

Die höchsten deutschen Richter meinten dazu:
Wer den Wert der zum Versand gebrachten Ware nicht angibt, obwohl er weiß, daß diese bei einer entsprechenden Angabe besonderen Sicherungen unterstellt wird, hat sich das daraus folgende Mitverschulden als schadensursächlich anrechnen zu lassen, wenn sein Verhalten dem Schuldner die Möglichkeit nimmt, den Ort des Schadenseintritts einzugrenzen und auf diese Weise von einer mit dem Vorwurf grob fahrlässigen Verhaltens begründeten Schadenshaftung freizukommen.

Die Entscheidung dürfte vor allem für alle Fans von Online-Auktionen eine wichtige Rolle spielen.

Rechts-News durch­suchen

02. Dezember 2024
Die Nutzung von Adressdaten eines Kunden für Briefwerbung ist nach der DSGVO grundsätzlich zulässig, solange keine überwiegenden Interessen des…
ganzen Text lesen
28. November 2024
Eine per Videotelefonie vor einer Behörde in den USA geschlossene Ehe ist in Deutschland unwirksam, wenn die Erklärungen aus Deutschland abgegeben…
ganzen Text lesen
28. November 2024
Die Verwendung eines Grimasse-Emojis in WhatsApp gilt nicht als Zustimmung zu Lieferverzögerungen bei einem Kauf.
ganzen Text lesen
27. November 2024
Eine Online-Werbung mit "10-jähriger Garantie" ist irreführend, wenn Verbraucher nicht klar erkennen können, dass Teile des Produkts von der Garantie…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen