Intervention des IVNM ermöglicht Verbänden Stellungnahme
Erst auf Intervention des Interessenverbandes Neue Medien (IVNM, www.ivnm.de) wurde den anwesenden Verbänden und Unternehmen bei der heutigen Anhörung mit der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) in München die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
„Wir sind überaus erfreut, dass heute nicht nur über Anpassungs- und Übergangsfristen, sondern auch über in Inhalte eines Jugendschutzgerechten Altersverifikationssystems (AVS) im Sinne des
Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) gesprochen wurde“, teilte die Geschäftsführerin des IVNM, Rechtsanwältin Astrid Hilgemann auf Rückfrage mit, „dennoch sind wir darüber verwundert, inwieweit mit offensichtlich oberflächlichen und unrichtigen Argumenten die von uns vorgeschlagene und von Prof. Dr. Berger juristisch für ausreichend erachtete Perso-Routine (Überprüfung des Alters des Users anhand der Personalausweisnummer) von der KJM heute abgelehnt wurde.
An der für heute kurzfristig angesetzten und erst 22 Stunden vorher durch einen Fragenkatalog konkretisierten Anhörung nahmen neben den Vertretern des IVNM und den Vertretern der Arbeitsgruppe AVS in der KJM u.a. auch Vertreter der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia Diensteanbieter (fsm) und weitere betroffene Verbände und Vereine. Auf vehement
Einspruch des IVNM und des Vorstandsvorsitzenden der fsm, Rechtsanwalt Dr. Arthur Waldenberger, wurde entgegen der offensichtlichen Planung des Vorsitzenden der KJM, Prof. Dr. Ring, nicht zu dem viel zu kurzfristig versandten Fragenkatalog Stellung genommen, sondern allen Anwesenden die erste Möglichkeit zur Darlegung ihres grundsätzlichen Standpunktes zu den Anforderungen an ein jugenschutzgerechtes AVS gegeben.
Die fsm stellte ihr vorläufiges Arbeitspapier ihrer Arbeitsgruppe AVS, in der u.a. auch der IVNM aktiv mitarbeitet, vor, indem mehrere mögliche Lösungsvorschläge für ein jugendschutzgerechtes AVS (bspw. Kreditkarte mit CVV-Nummer, Prepaidkarte etc.) überzeugend und in Abgrenzung zu nicht realisierbaren bzw. wirtschaftlich ungeeigneten Lösungen (bspw. Post-Ident-Verfahren) aufgezeigt werden. Die darauf folgende Darstellung des Standpunktes des IVNM fasste dessen Geschäftsführerin Astrid Hilgemann im Anschluss an die Veranstaltung wie folgt zusammen: „Auf Grundlage des Gutachtens von Prof. Dr. Berger sind wir der Ansicht, eine Perso-Routine im Sinne einer Überprüfung der Personalausweisnummer mit Ergänzung um weitere Sicherungssysteme reicht zur Erfüllung der durch den JMStV gegebenen Jugendschutzanforderungen aus.“
In der Diskussion stellten die Vertreter der KJM klar, dass sie nur die erforderlichen Eckpunkte für ein AVS herausgeben würde, die konkreten Lösung aber von der Wirtschaft zu suchen und zu entwickeln seien. Es gebe zu einzelnen Problempunkten zwar mit Sicherheit viel Material, wie z.B. auch das ein oder andere Gutachten, dies sei jedoch für die KJM bei ihrer Entscheidungsfindung nicht maßgeblich, da für sie allein das Gesetz entscheidend sei und dieses den Anbieter verpflichte, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Der feststellenden Rückfrage eines teilnehmenden
Vereinsvertreters, dass es sich offensichtlich bei dem Beschluss der KJM vom 18. Juni 2003 nicht um einen Beschluss im eigentlichen Sinne, sondern lediglich um Eckpunkte handle, wurde von den Vertretern der KJM nicht widersprochen.
Die Bitte um ein höheres Maß an Transparenz bzgl. der Entscheidungen und des Entscheidungsfindungsprozesses der KJM wurde von Prof. Dr. Ring dahingehend abgelehnt, dass optimale Transparenz auch bisher in vollem Umfang von seiner Behörde gewährleistet worden sei. Für eine darüber hinausgehende Transparenz sähen die Mitglieder der KJM keine
Notwendigkeit. Abschließend wurden von Herrn Prof. Dr. Ring sowohl ein zweites Treffen der KJM mit den Verbände als auch bilaterale Gespräche zugesagt.
Quelle: Pressemitteilung der Interessenverbandes Neue Medien v. 22.07.2003, www.ivnm.de