Der BGH (Beschl. v. 20.11.2003 - Az.: II ZR 117/03) (PDF, 85 KB) hat die Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Domain-Entscheidung des OLG Hamm in Sachen "Tauchschule Dortmund" (Urt. v. 18.03.2003 - Az.: 4 U 14/03) zurückgewiesen. Damit ist die Entscheidung des OLG nunmehr rechtskräftig.
Die OLG-Richter hatten entschieden, dass eine geschäftliche Bezeichnung in Verbindung mit einem Städtenamen irreführend iSd. § 3 UWG und somit wettbewerbswidrig ist.
Zur Bedeutung und Reichweite dieser Entscheidung vgl. die ausführlichen Anmerkungen von RA Dr. Bahr
Aufgrund der nun rechtskräftigen OLG-Entscheidung dürften neue Domain-Auseinandersetzungen vorprogrammiert sein, da nun wieder erhebliche Rechtsunsicherheit im Domain-Recht vorherrscht.