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FST: Neuer Verhaltens-Kodex

Der Verein Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste (FST) hat zum Jahrenwechsel einen neuen Verhaltenskodex verabschiedet, der hier online nachgelesen werden kann.

Der FST wurde 1997 in Düsseldorf gegründet und nimmt insbesondere die Interessenvertretung der deutschen Telefonmehrwertdienste-Anbieter wahr. Etwa 60 Dienste-Anbieter, Netzbetreiber, Agenturen, Verbände und andere Organisationen aus dem Bereich Telefonmehrwertdienste sind Mitglied.

Nach eigenen Angaben bezweckt der FST mit der Neufassung seines Verhaltenskodex vor allem, "künftig seine Aufgaben noch stärker im Bereich Prävention" anzusiedeln. Als erstes konkretes Anwendungsbeispiel wird dabei an den Bereich der Dialer gedacht.

Der Verhaltenskodex beinhaltet daher vor allem im Bereich der Dialer zahlreiche neue, ausführliche Erläuterungen.

"Um Probleme am Markt frühzeitig zu erkennen - und somit Verbraucher genauso wie die seriöse Mehrheit der Marktteilnehmer vor missbräuchlichen Diensten schützen zu können - will der Verein verstärkt Kontroll-Maßnahmen einsetzen", heisst es in der offiziellen Begründung.

Wie schon in den Kanzlei-Infos v. 25.12.2003 berichtet, strebt damit der FST an, als Vorprüf-, Beratungs- oder Kontrollinstanz für die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) zu fungieren.

Nach derzeitigen Rechtslage müssen die Dialer vor ihrer Benutzung bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) registriert worden sein (§ 43b Abs.5 TKG). Aufgrund der Gesetzesermächtigung in § 43c Abs.1 TKG hat die RegTP inzwischen mehrere Verfügungen erlassen, die den genauen Ablauf und die exakten Voraussetzungen bestimmen.

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