eMule-Markeneintragung: Ein weiteres Stück aus dem Markengrabbing-Tollhaus
Der Sachverhalt:
Herr A benutzt den selbst erdachten Begriff X über Jahre hinweg. Aufgrund des großen Erfolges des angebotenen Produktes oder der angebotenen Dienstleistung erlangt der Begriff X überragende Verkehrsgeltung, sowohl national als auch international.
In diesem Moment taucht Herr B auf, der cleverer Geschäftsmann ist. Herr B stellt fest, dass der Begriff X noch nicht als Marke eingetragen ist und holt dies schnell nach. Freilich auf seinen eigenen Namen.
Denn Herr B will seine eigenen Produkte bzw. Dienstleistungen verkaufen und da ist ihm die Verwendung des allseits bekannten Begriffes X mehr als willkommen, denn damit lässt sich außerordentlich gut Werbung machen.
Seine erste Handlung ist es, zunächst den Inhaber der Domain begriff-x.de, Herrn A, abzumahnen und von ihm Übertragung bzw. Löschung der Domain zu verlangen. Herr A ist darüber sehr verwundert, benutzt er den Begriff X doch schon lange bevor Herr B überhaupt diesen Begriff kannte. Auch die betreffende Domain betreibt er seit Jahren, lange bevor Herr B auf seinen cleveren Gedanken gekommen ist.
Anmerkung:
So oder in ähnlicher Weise verlaufen inzwischen eine Vielzahl von Auseinandersetzungen um Markenrechte im Internet. Auch im vorliegenden eMule-Fall, der von der Kanzlei Dr. Bahr betreut wird. Nähere Informationen und Hintergründe unter http://www.freemule.net.
Dabei ist das ganze Problem kein neues, sondern die gesamte Problematik ist hinlänglich bekannt - und hinlänglich ungelöst. RA Dr. Bahr hat u.a. über dieses Thema im Jahre 2002 promoviert (Download der Promotion hier). Dazu folgender Auszug (S.232ff.):
| Marken-Grabbing a) Problemkreis "Eine weitere internetspezifische Besonderheit betrifft die angemeldeten Marken. Es handelt sich dabei in fast allen Fällen um Allgemeinbegriffe aus dem Internet. Die Begriffe „Webspace“, „Site Promotion“, „Electronic Commerce“ und "MP3“ waren schon lange vor ihrer Markeneintragung häufig benutzte Begriffe. Im Internet ist es inzwischen weit verbreitet, ein betreffendes Wort oder Zeichen als Marke schützen zu lassen. Das Online-Formular „Markenanmeldung“ des DPMA wird täglich knapp zweihundert Mal aufgerufen, das macht 72.000 Zugriffe in einem Jahr. In den Jahren 1998 bis 2000 sind die Neuanmeldungen in den für die Online-Branche relevanten Klassen stark angestiegen. So hat sich die Anmeldung von Markennamen inländischer Herkunft allein von 1998 auf 1999 um 13,1% erhöht. Das DPMA spricht in diesem Zusammenhang von „Rekord- Zahlen“. Den Zuwachs im Online-Bereich führt es vor allem auf die verstärkte Nutzung und Bedeutung des Internet zurück. Der Präsident des DPMA, Landfernmann, äußerte sich im März 2001 dazu wie folgt:
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