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Österreich: Explizite Zustimmung für Dialer

Erst vor kurzem beschloß die höchste schweizerische Behörde für Telekommunikation - das Bundesamt für Telekommunikation (BAKOM) - dass ab dem 1. April 2004 keine PC-Dialer mit 090x-Rufnummern in der Schweiz mehr eingesetzt werden dürften, vgl. die Kanzlei-Info v. 05.02.2004.

Nun plant die österreichische Telecom-Regulierungsbehörde (RTR) die Einführung einer expliziten Zustimmung für Dialer. Die rechtliche Grundlage findet sich in der "Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung" (KEM-V; PDF, 250 KB) wieder.

Danach dürfen gemäß § 71 Abs. KEM-V Dialer nur in bestimmten Rufnummern-Gassen betrieben werden. Zudem werden bestimmten Mindestinhalte von Dialern (ladungsfähige Anschrift, Preis usw.) verlangt (§ 100 KEM-V). Für die Speicherung eines Dialers bedarf es einer ausdrücklichen Opt-In-Handlung des Verbrauchers (§ 101 Nr.5 KEM-V).

Die österreichische Regelung ist damit nahezu deckungsgleich zur deutschen. Der wesentliche Unterschied ist der, dass Österreich - im Gegensatz zu Deutschland - gänzlich auf eine Registeriungspflicht verzichtet.

Erst vor kurzem wurde zur KEM-V ein öffentliches Anhörungsverfahren durchgeführt, dessen Ergebnis zahlreiche Stellungnahmen waren, die hier nachgelesen werden können.

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