Anfang März diesen Jahres hat das BVerfG den "Großen Lauschangriff" weitestgehend für verfassunsgwidrig erklärt und zudem weitere Konkretisierung durch den Gesetzgeber verlangt, vgl. die Kanzlei-Info v. 04.03.2004.
Nun hat das Bundesjutizministerium (BMJ) einen Referentenentwurf zur akustischen Wohnraumüberwachung vorgelegt, vgl. die Pressemitteilung der Behörde:
„Im Kampf gegen Terror und schwerste Kriminalität brauchen wir die akustische Wohnraumüberwachung. Um die rechtsstaatlichen Garantien zu sichern, setzt der Entwurf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umfassend um. Damit ist ein angemessener Ausgleich zwischen den Erfordernissen effektiver Strafverfolgung und den Grundrechten der Betroffenen gelungen“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
„Sobald die Länder und Verbände zu dem Entwurf Stellung genommen haben, wird die Bundesregierung das Gesetzgebungsverfahren weiter zügig vorantreiben, um die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts fristgerecht bis zum 30. Juni 2005 umzusetzen.“
Der Entwurf enthält zahlreiche Detail-Änderungen, siehe im einzelnen die Übersicht in der behördlichen Pressemitteilung.