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AG München: Keine Zahlungspflicht gegenüber o2 Germany

Wie schon in unserer Kanzlei-Info v. 14.03.2005 angekündigt, hat nun auch das AG München (Urt. v. 10.03.2005 - Az.: 163 C 40564/04) entschieden.

Der Kläger, der durch die Kanzlei Dr. Bahr vertreten wurde, begehrte die Rückzahlung von zuviel gezahlten Entgelt aus einem Mobilfunkvertrag. Die Beklagte, die Netzbetreiberin o2 Germany, konnte keinen technischen Prüfbericht nach § 16 TKV vorlegen.

Das Gericht bezog sich in seinen Entscheidungsgründen und in seinem Hinweis v. 24.01.2005 ausdrücklich auf die Entscheidung des LG München I, vgl. die Kanzlei-Info v. 14.03.2005.

Dort wurde die Zahlungspflicht eines Resellers an o2 Germany aus exakt dem gleichen Grunde verneint.

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