Wie die Heise-News berichten, überschweimmt eine weitere Phishing-Welle Deutschland. Diesmal sind insbesondere Postbank-Benutzer betroffen.
Durch Phishing-E-mails wird der Bankkunden in der Regel aufgefordert, einem Link zu einer scheinbar neuen Web-Anwendung der Bank zu folgen. Dem Kunden wird dann professionell vorgetäuscht, er befinde sich wirklich auf den Bankseiten und gibt dann dort seine vertraulichen Daten (Login, Passwörter) ein.
Handelte es sich früher nur um vereinzelte Phänomene, gehen die Delikte heute in die breite Masse. Schon im März letzten Jahres hab das Bundeskriminalt eine entsprechende Warnung vor derartigen Betrügereien heraus. Nach Angaben der renommierten Wirtschafzeitung "Handelsblatt" sollen alleine die Anzahl der betrügerischen E-Mails, mit deren Hilfe die Daten von Bankkunden ausspioniert werden, von 300 im Jahre auf etwa 200.000 im Jahre 2004 angestiegen sein, vgl. die Kanzlei-Infos v. 30.07.2004.
Juristisch ist das Ganze relativ klar: Die meisten AGB der Banken legen für den Schadensfall durch ein Online-Banking-Geschäft die Beweistlast dem Kunden auf. D.h. der Kunde muss beweisen, dass er nicht die Sorgfaltspflichten verletzt hat. Kann er dies nicht, was in den seltensten Fällen der Fall sein wird, haftet er für den eingetretenen Schaden.
Siehe dazu auch den (etwas veralteten) WDR-Live-Stream.