Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

Bundestag: Reform des Telekommunikationsrechts verabschiedet

Der deutsche Bundestag hat am vergangenen Donnerstag die schon seit langem geplante Reform des deutschen Telekommunikationsrechts verabschiedet.

Inhaltlich stimmt das Gesetz in vielen Punkten mit den schon in der Vergangenheit angedachten Änderungen überein, vgl. die Kanzlei-Infos v. 15.04.2005. Der ursprüngliche Entwurf war im Bundestag erörtert worden (= Kanzlei-Infos v. 14.05.2005) und dann verabschiedet worden. Der Bundesrat widersprach, so dass es zur Anrufung des Vermittlungsausschusses kam (= Kanzlei-Infos v. 03.09.2005). Der Entwurf wurde, auch wegen der Neuwahlen des Bundestages und der damit verbundenen parlamentarischen Diskontinuität, letzten Endes bis auf weiteres auf Eis gelegt.

Im Jahre 2006 schließlich legte die Große Koalition einen neuen, wenn auch inhaltlich nur wenig veränderten Gesetzentwurf (BT-Drs. 16/2581: PDF). Der Wirtschaftsausschuss des Bundestag nahm noch Änderungen vor (BT-Drs. 16/3635). In dieser letzten Fassung schließlich verabschiedete der Bundestag am 30.11.2006 das Gesetz.

Neben den zahlreichen geplanten verbraucherschutzbezogenen Veränderungen (siehe den groben, wenn auch leicht veralteten Überblick hier), ist vor allem der § 9 a TKG-E relevant, der die zukünftige Regulierung auf "neuen Märkten" betrifft.

Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) kritisiert die verabschiedete Fassung in einer Pressemitteilung als zu vorteilhafte Regelung für die Deutsche Telekom AG.

Rechts-News durch­suchen

27. Oktober 2026
Wer mit 5,0 Sternen wirbt, obwohl der tatsächliche Bewertungsschnitt niedriger ausfällt, täuscht Verbraucher.
ganzen Text lesen
26. Oktober 2026
Wer einen SCHUFA-Score anfechten will, muss einen zeitlichen Zusammenhang zu einer nachteiligen Vertragsentscheidung darlegen.
ganzen Text lesen
26. Oktober 2026
Wer sein Grundstück vor fremden Blicken schützen möchte, kann von Google Earth und Google Maps verlangen, dass keine digitalen 3D-Aufnahmen davon…
ganzen Text lesen
23. Oktober 2026
Wer seinen Liedtext als eigenkreative Rohversion nachweist, behält das Urheberrecht, auch wenn später KI bei der Bearbeitung eingesetzt wurde.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen