Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

Neues Strafrechtsänderungsgesetz zum 11.08.2007 in Kraft getreten

Das 41. Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität ist am letzten Freitag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (Download PDF). Die Neuerungen sind somit seit dem 11.08.2007 wirksam.

Neben mehreren wichtigen Detail-Änderungen im Computer-Strafrecht war und ist vor allem der neue § 202c StGB Gegenstand zahlreicher Kritik:

§ 202c
Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten

(1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er
1. Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder
2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) § 149 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.

Dort geht es vor allem um die Frage, welche "Hacker-Tools" unter die Norm fallen und welche weiterhin legal benutzt werden dürfen.

Rechts-News durch­suchen

26. Oktober 2026
Wer einen SCHUFA-Score anfechten will, muss einen zeitlichen Zusammenhang zu einer nachteiligen Vertragsentscheidung darlegen.
ganzen Text lesen
26. Oktober 2026
Wer sein Grundstück vor fremden Blicken schützen möchte, kann von Google Earth und Google Maps verlangen, dass keine digitalen 3D-Aufnahmen davon…
ganzen Text lesen
23. Oktober 2026
Wer seinen Liedtext als eigenkreative Rohversion nachweist, behält das Urheberrecht, auch wenn später KI bei der Bearbeitung eingesetzt wurde.
ganzen Text lesen
23. Oktober 2026
Wer als Plattformbetreiber die Nutzerzahlen durch pauschale Abzüge kleinrechnet, muss damit rechnen, dass die Europäische Kommission eine davon…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen