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LG Stuttgart: Fußballverband B-W vs. Hartplatzhelden.de: 1:0

Der Württembergische Fußballverband und die Betreiber der Internetplattform Hartplatzhelden.de streiten um die Frage, wem die Rechte an Filmaufzeichnungen von Fußballspielen aus den unteren Spielklassen zustehen.

Bei Hartplatzhelden.de werden Videos von den Spielen kostenlos für die Allgemeinheit online gestellt, die beliebige Dritte gemacht haben. Der Württembergische Fußballverband sieht darin eine Verletzung seiner Übertragungsrechte an den Fußballspielen, da die Filmaufnahmen ohne seine Zustimmung geschähen.

Nun hat das LG Stuttgart dem klagenden Fussballverband Recht gegeben und die Betreiber der Internet-Plattform mit in die Haftung genommen.

Aus der Pressemitteilung des Württembergischen Fußballverband:

"Vor dem Landgericht Stuttgart fand heute der Rechtsstreit des Württembergischen Fußballverbandes mit der Hartplatzhelden GmbH einen vorläufigen Abschluss. Das Gericht gab der Klage vollumfänglich statt und folgte damit dem Unterlassungsanspruch des wfv. Danach hat es die Beklagte zu unterlassen, insbesondere Filmaufzeichnungen von Fußballspielen, deren Veranstalter der Kläger ist, öffentlich zugänglich zu machen, wie geschehen in deren Internetportal.

Gegenstand des Verfahrens war die Frage, ob auf dem Internetportal der Hartplatzhelden GmbH Bewegtbilder aus den Ligen des Württembergischen Fußballverbandes ohne dessen Zustimmung präsentiert werden dürfen. Das Gericht erörterte anlässlich der Haupt-verhandlung am 10. April mit beiden Parteien den Sach- und Streitstand und ließ dabei erkennen, dass aus seiner Sicht zu diesem Thema bisher ergangene höchstrichterliche Entscheidungen letztlich nur bedingt Aussagekraft für die in diesem Verfahren wesentlichen Aspekte haben.

Klar ist nach Auffassung des Gerichts, dass dem Verband als Veranstalter das ausschließliche Recht an Bewegtbildern von Spielen aus seinem Verbandsgebiet zusteht."


Da die schriftlichen Entscheidungsgründe noch nicht vorliegen, bleibt abzuwarten, aus welchen Normen konkret die Stuttgarter Richter die Haftung herleiten.

Hartplatzhelden.de hat bereits angekündigt, in Berufung zu gehen. Inzwischen gibt es auch eine erste Stellungnahme des DFB zu dem Gerichtsverfahren.

Sollte sich die Rechtsansicht des LG Stuttgart durchsetzen, dürfte dies zu einer nicht unerheblichen Änderung der Rechtspraxis führen und viele andere Veranstaltungsbetreiber dazu bewegen, ihre exklusiven Verwertungsrechte gegen zahlreiche Videoportale durchzusetzen.

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