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Hessisches LAG: Arbeitgeber darf Schreibberechtigung für Foren entziehen

In Internet-Foren wird es von Zeit zu Zeit auch mal laut und auch mal ungemütlich. Stellt der Arbeitgeber das Forum zur Verfügung und kommt es zu Verbalattacken, darf der Chef den rüpelnden Arbeitnehmer die Schreibberechtigung entziehen.

Dies hat das Hessische LAG bestätigt und eine vom Arbeitnehmer in der Berufung verlangten sofortigen Wiedererteilung der Schreibberechtigung eine Absage erteilt (Urt. v. 05.11.2007 - Az. 17 Sa GA 1331/07).

Auslöser des Entzugs der Schreibberechtigung waren Betitelungen von Kollegen als "Verräter", "Zwerg" und "Rattenfänger". Um die identifizierbaren Mitarbeiter vor weiteren verbalen Übergriffen zu schützen, sperrte der Arbeitgeber dem hitzigen Beschäftigten sechs Monate den Zugriff auf das Forum.

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