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Bundesrat fordert "schlankere Umsetzung" der EU-Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken

Der Bundesrat hat in einem aktuellen Beschluss (BR-Drs. 345/08: PDF) die Überarbeitung des deutschen Wettbewerbsrecht aufgrund der EU-Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken kritisiert.

"Ziel des Diskussionsentwurfs und des Referentenentwurfs war es, die durch die Richtlinienumsetzung erforderlichen Änderungen möglichst schlank in das von der Richtlinie teilweise abweichende Konzept des deutschen Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb zu integrieren.

Davon weicht der nun vorliegende Gesetzentwurf in weiten Bereichen ab. Er orientiert sich wesentlich näher am Richtlinientext und übernimmt die Formulierungen der Richtlinie teilweise wörtlich.

Dies gilt beispielsweise für die Einführung der "geschäftlichen Handlung" statt der "Wettbewerbshandlung" als zentralen Begriff, für die Neufassung der Generalklausel in § 3 UWG-E, für die Regelung zur Verwechslungsgefahr im Zusammenhang mit Marken oder Kennzeichen in § 5 Abs. 2 UWG-E oder für die Übernahme von Nummer 26 des Anhangs I zur Richtlinie in § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG-E.

Diese und weitere Änderungen dienen zwar einer näheren Angleichung an die Richtlinie, beinhalten aber die Gefahr von Brüchen und Widersprüchen zum bewährten System des erst 2004 umfassend reformierten Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, ohne dass diese intensiv unter Beteiligung der Praxis diskutiert werden konnte.

Auch sollten Änderungen des relativ jungen Gesetzes im Interesse der Anwender nur soweit vorgenommen werden, als sie unbedingt notwendig sind. Dies gilt um so mehr, als der Gesetzentwurf manche, durch die Neukonzeption aufgetretenen Fragen nicht entscheidet, sondern der Klärung durch die Rechtsprechung überlässt.

Diese Punkte sollten im weiteren Gesetzgebungsverfahren nochmals erörtert werden."

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