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OLG Köln: Verbot des Content-Klau im Internet gilt auch unter Anwälten

Eigentlich müssten es gerade die verehrten "Kollegen" wissen, was es so mit den Urheberrechten von Dritten auf sich hat. Eigentlich. Jetzt hat das Oberlandesgericht Köln für alle Unbelehrbaren noch einmal festgehalten, was ohnehin seit BGH GRUR, 1992, 382 eigentlich klar sein sollte: Das Klauen fremder Urteile und Leitsätze ist auch für Anwälte verboten (Beschl. v. 28.08.2008 - Az. 6 W 110/08).

Mit der Entscheidung des OLG liegt uns nunmehr - neben zahlreichen gleichlautenden Urteilen unterschiedlicher Landgerichte - die erste obergerichtliche Entscheidung vor. Weitere Entscheidungen wurden von einem Anwaltskollegen erwirkt, der gleichfalls vom ungenehmigten Vervielfältigen und öffentlich Zugänglichmachen seiner Leitsätze betroffen ist.

Die Begründung des OLG Köln ist überaus interessant, da die Richter die Werksqualität bereits in der Schwerpunktsetzung für die Leitsätze sehen. Dafür machten sich die Kölner Richter die Mühe und nahmen einen Vergleich zwischen den in Streit stehenden Leitsätzen und den Leitsätzen bei JURIS zum gleichen Urteil vor. Ergebnis: Beide Autoren hatten unabhängig von einander unterschiedliche Themen für ihre Leitsätze ausgesucht und formuliert.

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