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LG Nürnberg: Urheberrechtlicher Internet-Auskunftsanspruch ab 13 Musikstücken

Das LG Nürnberg (Beschl. v. 22.09.2008 - Az.: 3 O 8013/08) hat entschieden, dass ein Fall der Verletzung des Urheberrechts "in gewerblichem Ausmaß", der einen Auskunftsanspruch nach § 101 Abs.1 UrhG begründet, ab einer Anzahl von 13 Musikstücken gegeben ist.

Damit liegt die Entscheidung auf einer Linie mit dem LG Köln (Beschl. v. 02.09.2008 - Az.: 28 AR 4/08), das "ein gewerbliches Ausmaß" ebenfalls bereits dann bejaht, wenn eine umfangreiche Datei unmittelbar nach Veröffentlichung des Tonträgers in Deutschland öffentlich zugänglich gemacht wurde.

Anderer Ansicht hingegen ist das LG Frankenthal (Beschl. v. 15.09.2008 - Az.: 6 O 325/08), das eine Anzahl von etwa 3.000 Musikstücken oder 200 Filmen verlangt.

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