Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

AG Kreuzberg: Keine Mitstörerhaftung des Rufnummern-Inhabers für Werbe-SMS

Das AG Tempelhof-Kreuzberg (Urt. v. 19.11.2008 - Az.: 2 C 231/08) hat entschieden, dass der Nummerninhaber einer SMS-Kurzwahl auch dann nicht als Mitstörer haftet, wenn der tatsächliche Versender einer unerwünschten SMS nicht feststellbar ist.

"Der Kläger konnte aber nicht darlegen, dass die Beklagte Störer ist.

Alleine die Zuweisung der Kurzwahlen an die Beklagte und die Weitergabe an Vertragspartner begründet nicht die Eigenschaft der Beklagten als (...) Störer.

Vorliegend ist eine (...) Verursachung nicht dargelegt. Es kann nicht (...) angenommen werden, dass die Kurzmitteilungen von der Beklagten oder einem ihrer Vertragspartner versandt wurden.

Eine Kurzmitteilung muss ebenso wie eine E-Mail nicht zwingend von dem ausgewiesenen Absender stammen. Der Kläger ist der Darlegung auch nicht enthoben, weil die Beklagte in der Vergangenheit (...) abgemahnt wurde."


Und weiter:

"Auch die Frage, wer statt der Beklagten einen wirtschaftlichen Nutzen aus der Übersendung der SMS zieht, ersetzt die Darlegung nicht, dass die Beklagte oder ein Vertragspartner der Beklagten die Kurzmitteilung versendet hat. Solche Erwägungen können keinen Tatsachenvortrag ersetzen."

Rechts-News durch­suchen

27. Oktober 2026
Wer mit 5,0 Sternen wirbt, obwohl der tatsächliche Bewertungsschnitt niedriger ausfällt, täuscht Verbraucher.
ganzen Text lesen
26. Oktober 2026
Wer einen SCHUFA-Score anfechten will, muss einen zeitlichen Zusammenhang zu einer nachteiligen Vertragsentscheidung darlegen.
ganzen Text lesen
26. Oktober 2026
Wer sein Grundstück vor fremden Blicken schützen möchte, kann von Google Earth und Google Maps verlangen, dass keine digitalen 3D-Aufnahmen davon…
ganzen Text lesen
23. Oktober 2026
Wer seinen Liedtext als eigenkreative Rohversion nachweist, behält das Urheberrecht, auch wenn später KI bei der Bearbeitung eingesetzt wurde.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen