Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

AG Mannheim: Kein fliegender Gerichtsstand bei negativen Feststellungsklagen für Internet-Verletzungen

Das AG Mannheim (Beschl. v. 21.05.2008 - Az.: 9 C 142/08) hat entschieden, dass der sogenannte "fliegende Gerichtsstand" bei negativen Feststellungsklagen nicht gilt.

Herkömmlicherweise kann der Geschädigte bei Internet-Verletzungen aufgrund der Regelung des § 32 ZPO sich das Gericht aussuchen, vor dem er klagt. Siehe hierzu auch unser Video "Zuständiges Gericht bei Internet-Verletzungen".

Das AG Mannheim ist nun der Ansicht, dass dieses Privileg nicht für die Fälle gilt, wo der Schädiger als Kläger auftritt, also bei negativen Feststellungsklagen.

"Dass nunmehr der Schädiger selbst diese Wahlmöglichkeit im Rahmen der negativen Feststellungsklage in Anspruch nehmen können soll, widerspricht dem Sinn und Zweck des § 32 ZPO (...), weshalb die Vorschrift insoweit teleologisch zu reduzieren ist, sodass es keinen validen Anknüpfungspunkt für eine hiesige Zuständigkeit gibt."

Vielmehr sei das Gericht zuständig, an dem der (vermeintliche) Schädiger seinen Sitz hat.

Rechts-News durch­suchen

04. September 2026
Wer als Autohändler mit einem Hauspreis wirbt, muss alle obligatorisch anfallenden Kosten einrechnen.
ganzen Text lesen
03. September 2026
Online-Gewinnspiele mit einem Teilnahmeentgelt von bis zu 50 Cent und einem Stundenlimit von maximal 9,80 EUR gelten nicht als illegales Glücksspiel,…
ganzen Text lesen
03. September 2026
Wer Fahrschulkurse online mit auffällig hervorgehobenen Preisen (rot und fett) bewirbt, muss damit rechnen, dass Verbraucher darin einen verbindlichen…
ganzen Text lesen
02. September 2026
Wenn mit nachhaltigem Flugkraftstoff geworben wird, der Einsatzzeitpunkt aber erst in den FAQs genannt wird, werden Kunden in die Irre geführt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen