Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG Hamburg: Bewerbung von "Heilsteinen“ im Internet wettbewerbswidrig

Das LG Hamburg (Urt. v. 21.08.2008 - Az.: 327 O 204/08) hat entschieden, dass die Internet-Bewerbung von "Heilsteinen" wettbewerbswidrig ist.

Die Beklagte hatte online Steine angeboten, von denen sie erklärte, dass sie krankheitsvorbeugende und -lindernde Wirkungen hätten. Sie verwendete dafür den Begriff "Heilsteine". Im Rahmen der Bewerbung wies sie aber auf den fehlenden wissenschaftlichen Nachweis der Heilwirkung hin.

Gleichwohl sah die Klägerin hier einen Verstoß gegen § 3 HWG, der unbelegte wissenschaftliche Behauptungen im Rahmen der Heilmittel-Werbung ausdrücklich verbietet.

Die Hamburger Richter gaben der Klägerin Recht und bejahten eine Wettbewerbsverletzung.

Die Juristen sahen bereits in der Bezeichnung "Heilsteine" eine unzulässige Anpreisung, denn dieser Begriff erwecke den unzutreffenden Eindruck, die Produkte hätten tatsächlich heilende Wirkung.

Das Verbot gelte selbst dann, wenn auf den fehlenden wissenschaftlichen Nachweis der heilenden Wirkung hingewiesen werde. Denn dieser Hinweis erwecke die Fehlvorstellung, dass eine heilende Wirkung tatsächlich vorliege und bloß noch nicht wissenschaftlich erwiesen sei.

Rechts-News durch­suchen

22. Juli 2026
Wer durch eine versehentliche Datenweitergabe seiner Bank einen echten Nachteil erleidet, hat Anspruch auf immateriellen Schadensersatz nach der…
ganzen Text lesen
22. Juli 2026
Amazon durfte Werbung bei Prime Video einführen. Verbraucher haben keinen Anspruch auf Schadensersatz.
ganzen Text lesen
21. Juli 2026
Wer Kleidung im Online-Shop verkauft, muss die Materialzusammensetzung direkt auf der Bestellseite angeben. Ein bloßer Link genügt hierfür nicht.
ganzen Text lesen
20. Juli 2026
Die Bestätigungsseite einer Online-Kündigung darf nur das Kündigungsformular und die Bestätigungsschaltfläche enthalten, keine Alternativen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen