Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG Düsseldorf: Vergleichende Werbung von Computer-Sicherheitsprogrammen

Das LG Düsseldorf (Urt. v. 16.12.2008 - Az.: 37 O 148/08) hat entschieden, dass die vergleichende Werbung von Computer-Sicherheitsprogrammen nicht irreführend sein darf.

Die Beklagte hatte ihre Software mit veralteten Testergebnissen beworben, die sich auf die Vorgänger-Versionen des Programms bezogen. Auch fand sich auf den Verkaufsboxen die Aussage, dass die Sicherheitstechnologie die "derzeit innovativste" und "immer einen Schritt voraus" sei.

Ein Mitbewerber sah beides als irreführend an und klagte auf Unterlassung.

Und bekam vor dem LG Düsseldorf Recht.

Die Werbung mit veralteten und überholten Testergebnissen sei grundsätzlich unzulässig, so die Richter, da die Verbraucher getäuscht würden.

Ebenso rechtswidrig seien zudem die Werbe-Slogans, da es sich um unerlaubte Alleinstellungsbehauptungen handeln würde, die dem Verbraucher suggerieren würden, dass nur diese Software die technisch besten Lösungen biete und die Produkte denen der Konkurrenz überlegen seien.

Rechts-News durch­suchen

27. Oktober 2026
Wer mit 5,0 Sternen wirbt, obwohl der tatsächliche Bewertungsschnitt niedriger ausfällt, täuscht Verbraucher.
ganzen Text lesen
26. Oktober 2026
Wer einen SCHUFA-Score anfechten will, muss einen zeitlichen Zusammenhang zu einer nachteiligen Vertragsentscheidung darlegen.
ganzen Text lesen
26. Oktober 2026
Wer sein Grundstück vor fremden Blicken schützen möchte, kann von Google Earth und Google Maps verlangen, dass keine digitalen 3D-Aufnahmen davon…
ganzen Text lesen
23. Oktober 2026
Wer seinen Liedtext als eigenkreative Rohversion nachweist, behält das Urheberrecht, auch wenn später KI bei der Bearbeitung eingesetzt wurde.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen