Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

AG Nordhorn: Kein Löschungsanspruch bei negativer Äußerung im eBay-Bewertungssystem

Das AG Nordhorn (Urt. v. 29.01.2009 - Az.: 3 C 1308/08) hat entschieden, dass der eBay-Kommentar "Lieber ohne Kommentar. Bevor ich ausfallend werde" rechtlich nicht zu beanstanden ist.

Der Beklagte hatte beim Verkäufer, dem Kläger, etwas über eBay etwas erworben, dann kam es jedoch zum Streit. Er bewertete den Verkäufer daraufhin mit dem Satz "Lieber ohne Kommentar. Bevor ich ausfallend werde".

Der Kläger wollte sich das nicht gefallen lassen und begehrte Löschung.

Zu Unrecht wie das AG Nordhorn entschied.

Es handle sich um eine zulässige Meinungsäußerung, die nicht die Grenze zur Schmähkritik überschreite. Angesichts der umstrittenen Kauf-Transaktion habe der Beklagte lediglich öffentlich seinen Unmut äußern wollen. Da sich die Erklärung im sozial üblichen Rahmen bewege, sei sie rechtlich einwandfrei.

Rechts-News durch­suchen

24. Juni 2026
Private Livestreams bleiben privat: Wer heimlich aufgenommene Stimmen ohne Zustimmung veröffentlicht, verletzt das Allgemeine Persönlichkeitsrecht.
ganzen Text lesen
23. Juni 2026
Werbeposts in Social Media müssen bereits im Vorschaubild klar als Werbung erkennbar sein.
ganzen Text lesen
23. Juni 2026
Auch rechtswidrig erlangte personenbezogene Daten können vor Gericht als Beweismittel verwertbar sein.
ganzen Text lesen
22. Juni 2026
Ein alkoholfreies Getränk darf nicht als “Gin” bezeichnet werden, da andernfalls eine Wettbewerbsverletzung vorliegt (LG Potsdam, Urt. v. 10.04.2026 -…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen