Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Köln: Keine Haftung eines TK-Anbieters für Wettbewerbsverletzungen seines Rechtsvorgängers

Das OLG Köln (Beschl. v. 14.10.2008 - Az.: 6 W 104/08) hat entschieden, dass ein Telekommunikationsunternehmen nicht für die Wettbewerbsverletzungen seines Rechtsvorgängers haftet, wenn es nicht selbst gegen den Vollstreckungstitel verstößt und nicht selbst namentlich in der Vollstreckungsklausel genannt ist.

Einem TK-Anbieter wurde es gerichtlich untersagt, bestimmte Werbeslogans zu verwenden. Dennoch wurden die Aussagen in den Werbungen in abgeänderter Form weiterbenutzt. Die Klägerin, eine Mitbewerberin, sah darin eine Rechtsverletzung.

Das TK-Unternehmen und eine andere Aktiengesellschaft schlossen sich derweil zusammen und wurden in eine neue Aktiengesellschaft umfirmiert. Durch diese Verschmelzung entstand die Beklagte als Rechtsnachfolgerin.

Diese neue Firma wurde verklagt.

Zu Unrecht wie die Kölner Richter entschieden.

Der Anspruch scheiterte bereits an dem Umstand, dass der ursprüngliche Unterlassungstitel sich gegen das frühere Unternehmen, aber nicht gegen die Beklagte richte.

Auch fehle es an einem Verschulden der Rechtsnachfolgerin, denn den Verstoß habe die Vorgängerin begangen. Auch ginge eine Wiederholungsgefahr nicht auf den Rechtsnachfolger über, da es sich bei der Wiederholungsgefahr um einen tatsächlichen Umstand handle, der nur in der Person des Verursachers zu finden sei.

Nach Meinung der Richter müsse daher letztlich hingenommen werden, dass nach einer Verschmelzung die Möglichkeit besteht, dass im Vorfeld begangene Verstöße nicht mehr geahndet werden können.

Rechts-News durch­suchen

27. Oktober 2026
Wer mit 5,0 Sternen wirbt, obwohl der tatsächliche Bewertungsschnitt niedriger ausfällt, täuscht Verbraucher.
ganzen Text lesen
26. Oktober 2026
Wer einen SCHUFA-Score anfechten will, muss einen zeitlichen Zusammenhang zu einer nachteiligen Vertragsentscheidung darlegen.
ganzen Text lesen
26. Oktober 2026
Wer sein Grundstück vor fremden Blicken schützen möchte, kann von Google Earth und Google Maps verlangen, dass keine digitalen 3D-Aufnahmen davon…
ganzen Text lesen
23. Oktober 2026
Wer seinen Liedtext als eigenkreative Rohversion nachweist, behält das Urheberrecht, auch wenn später KI bei der Bearbeitung eingesetzt wurde.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen