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OLG Celle: Link auf AGB einer anderen Webseite keine Urheberrechtsverletzung

Auch wenn es eigentlich eine Selbstverständlichkeit ist, so hat das OLG Celle (Beschl. v. 27.11.2006 - Az.: 13 W 90/06) noch einmal klargestellt, dass ein Link auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer anderen Webseite keine Urheberrechtsverletzung begründen können.

In dem bloßen Setzen eines Links sei lediglich eine flüchtige Vervielfältigung zu sehen, die der Urheber hinzunehmen habe. Die Linksetzung sei ein integraler Bestandteil der WWW-Technologie.

"Erfolgsaussicht hat die Rechtsverteidigung jedoch insoweit, als der Verfügungsbeklagten verboten werden soll, einen Link auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Antragstellerin zu setzen.

Es sind keine hinreichenden Umstände glaubhaft gemacht, wonach dieses Verhalten als urheberrechtliche Nutzung einzuordnen ist. Soweit dadurch eine Vervielfältigung geschieht, ist für diesen Vorgang das Vervielfältigungsrecht des Urhebers durch § 44 a UrhG beschränkt, weil diese Vervielfältigung flüchtig ist und einen integralen Teil des technischen Verfahrens darstellt."

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