Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Brandenburg: Internet-Werbung mit dem Begriff "Buchführungsbüro" erlaubt

Das OLG Brandenburg (Urt. v. 03.02.2009 - Az.: 6 U 46/08) hat entschieden, dass ein Buchführungsbetrieb mit dem Begriff "Buchführungsbetrieb" im Internet werben darf.

Geklagt hatte eine Berufskammer der Steuerberater. Sie sah in dem Internet-Angebot der Beklagten, einem Buchführungsbüro, eine unzulässige Werbung:

"D(...) Buchführungsbüro (…)

Wir übernehmen für Sie die Buchhaltung, die monatliche Buchführung, Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung (…)"


Direkt darunter hieß es, dass die Beklagte keine Steuer- und Rechtsberatung anbiete.

Die Klägerin war der Auffassung, dass darin eine unzulässige Steuerberatung liege, die dem Buchführungsbüro gesetzlich verboten sei.

Dieser Ansicht folgten die Brandenburger Richter nicht, sondern erklärten die Internet-Werbung für rechtmäßig.

Zwar könne die schlagwortartige Benennung der Tätigkeitsgebiete "Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, monatliche Buchführung" unter gewissen Umständen als wettbewerbswidrig erachtet werden. Jedoch sei dies im vorliegenden Fall nicht gegeben, da die Beklagte die Begriffe nicht isoliert ohne weitere Erklärung verwendet habe, so dass der durchschnittliche Verbraucher dies als Aufzählung und Angebot einer umfassenden Übernahme solcher Tätigkeiten verstehen würde.

Zudem stelle sie ausdrücklich klar, dass sie keine Steuerberatung anbiete und erbringe.

Rechts-News durch­suchen

27. Oktober 2026
Wer mit 5,0 Sternen wirbt, obwohl der tatsächliche Bewertungsschnitt niedriger ausfällt, täuscht Verbraucher.
ganzen Text lesen
26. Oktober 2026
Wer einen SCHUFA-Score anfechten will, muss einen zeitlichen Zusammenhang zu einer nachteiligen Vertragsentscheidung darlegen.
ganzen Text lesen
26. Oktober 2026
Wer sein Grundstück vor fremden Blicken schützen möchte, kann von Google Earth und Google Maps verlangen, dass keine digitalen 3D-Aufnahmen davon…
ganzen Text lesen
23. Oktober 2026
Wer seinen Liedtext als eigenkreative Rohversion nachweist, behält das Urheberrecht, auch wenn später KI bei der Bearbeitung eingesetzt wurde.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen