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LG Heidelberg: Schadensersatz wegen falscher Angaben eines Online-Börseninformationsanbieters

Der Anbieter eines kostenpflichtigen Online-Börseninformationsdienstes haftet wegen der Erteilung fehlerhafter Auskünfte auf Schadensersatz, so das LG Heidelberg (Urt. v. 05.02.2008 - Az.: 2 O 261/07) in einer aktuellen Entscheidung.

Der Beklagte betrieb eine Internetseite, auf der er Börseninformationsdienste per E-Mail-Hotline gegen Entgelt anbot. Das Jahresabonnement kostete ca. 1.000,- EUR.

Der Kläger war Nutzer des Dienstes und kaufte aufgrund der Empfehlungen verschiedene Aktien, wodurch er einen erheblichen finanziellen Schaden erlitt. Er verklagte den Betreiber der Online-Plattform auf Schadensersatz wegen der Falschauskünfte.

Zu Recht wie die Heidelberger Richter der Auffassung waren. Der Beklagte habe sich vertraglich dazu verpflichtet, richtige und vollständige Informationen zu erteilen, die für den Anlageentschluss des Interessenten von besonderer Bedeutung seien. Seine Darstellungen seien jedoch in wesentlichen, anlagerelevanten Punkten unvollständig gewesen.

Es gehe also nicht darum, so die Richter, dass ein Kurs sich anders entwickelt habe als erwartet. Für eine solche Prognose könne der Beklagte nicht haftbar gemacht werden. Schadensersatz leisten müsse er jedoch für die falschen und unzureichenden Informationen, die er seinen Kunden habe zukommen lassen.

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