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AG Düsseldorf: Kein Zahlungsanspruch bei falschen Zusagen für Suchmaschinen-Optimierung

Das AG Düsseldorf (Urt. v. 17.07.2008 - Az.: 39 C 5988/08) hat entschieden, dass ein Unternehmen keinen Vergütungsanspruch hat, wenn es Zusagen hinsichtlich der Suchmaschinen-Optimierung einer Webseite macht, die es nicht erfüllt.

Der Kläger sicherte dem Beklagten im Rahmen der Erstellung und Pflege einer Webseite zu, dass die Homepage bei Eingabe ganz bestimmter Suchwörter durchgängig unter den ersten 10 Treffern bei der bekannten Suchmaschinen Google zu finden sei.

Wenig später stellte sich heraus, dass der Kläger diese Zusagen nicht einhalten konnte. Die Webseite war lediglich bei Kombination verschiedener Suchbegriffe entsprechend hoch positioniert.

Dies sei nicht ausreichend, so die Düsseldorfer Richter. Vertraglich geschuldet sei Platzierung für einzelne Suchbegriffe, nicht für etwaige Kombinationen.

Da der Kläger seine vertraglichen Pflicht nicht erfüllt habe, stehe ihm auch kein Vergütungsanspruch zu.

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