Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG Berlin: Ausnahmsweise kein Schadensersatz für unerlaubte Foto-Nutzung im Internet

Das LG Berlin (Urt. v. 16.12.2008 - Az.: 16 S 9/08) hat entschieden, dass einem Urheber im Falle eines Foto-Diebstahls im Online-Bereich ausnahmsweise kein Schadensersatz zusteht.

Die Beklagte hatte mehrere Bilder der des Klägers in einem Hochzeitsforum im Internet veröffentlicht, dabei jedoch die Quelle der Fotos angegeben und eine begeisterte Beschreibung der abgebildeten Artikel vorangestellt.

Der Kläger wollte nun Schadensersatz für diese unerlaubte Nutzung.

Zu Unrecht wie die Berliner Richter entschieden.

Ein Anspruch bestehe nach der Lizenzanalogie nur dann, wenn die Parteien im Falle eines fiktiven Vertrages eine Gebühr vereinbart hätten. Dies sei im vorliegenden Fall fernliegend, da es an einer vermögenswerten Nutzung der Bilder durch die Beklagte fehle.

Die Beklagte habe die Fotos lediglich zu Werbezwecken zugunsten des Klägers verwendet. In einem solchen Fall hätten die Parteien ganz sicher nicht einen entgeltpflichtigen Lizenzvertrag geschlossen.

Rechts-News durch­suchen

20. Oktober 2026
Plattformbetreiber, die den Handel mit manipulierten Spielerkonten ermöglichen und dabei fremde Marken nutzen, haften für Urheberrechts- und…
ganzen Text lesen
14. Oktober 2026
Wer ein urheberrechtlich geschütztes Foto ohne Erlaubnis des Urhebers und ohne Urheberbenennung auf Pinterest zu Werbezwecken einsetzt, haftet auf…
ganzen Text lesen
13. Oktober 2026
Wer eine eidesstattliche Versicherung als Nachweis der Urheberschaft ablehnt, gibt damit Anlass zur gerichtlichen Geltendmachung. Im Zweifel trägt er…
ganzen Text lesen
25. September 2026
Wer die Ergebnisse von Stiftung Warentest mit Affiliate-Links verknüpft, nutzt die bekannte Marke zu Werbezwecken aus und muss mit Unterlassungs- und…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen