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OLG Karlsruhe: Täuschung über Zahlungsabsicht bei Online-Bestellung von Domains keine Straftat

Das OLG Karlsruhe (Beschl. v. 21.01.2009 - Az.: 2 Ss 155/08) hat entschieden, dass derjenige, der im Internet Domains bestellt, ohne sie bezahlen zu wollen, sich nicht strafbar macht.

Die Vorinstanz, das LG Freiburg (Urt. v. 23.07.2008 - Az.: 7 Ns 240 Js 11179/04 - AK 63/08, 7 Ns 240 Js 11179/04, AK 63/08), war der Ansicht, dass zwar kein Betrug vorliegt, aber ein Erschleichen von Leistungen.

Diese Einschätzung teilten die Karlsruher Richter nicht und sprachen den Angeklagten insgesamt frei.

Ein Computerbetrug scheide aus, da keine unbefugte Nutzung von Daten vorliege. Denn die Zugangsdaten zu dem Webhosting-Unternehmen habe der Angeklagte vertragsgemäß verwendet.

Auch ein Erschleichen von Leistungen komme nicht in Betracht, so das OLG. Denn das Passwort, das dem Beschuldigten den Zugang zu den Reservierungsmöglichkeiten der Domains ermöglichte, sei nicht an ein Entgelt geknüpft.

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