Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG München: Keine Mitstörerhaftung wegen Internet-Werbung auf urheberrechtswidriger Webseite

Das LG München hat in einer aktuellen Entscheidung (Beschl. v. 31.03.2009 - Az.: 21 O 5012/09) festgestellt, dass ein Unternehmen, dass auf einer Internet-Seite, auf der überwiegend urheberrechtswidrige Inhalte angeboten werden, Werbung schaltet, nicht als Mitstörer für die dortigen Rechtsverletzungen haftet.

Das LG Frankfurt a.M. (Urt. v. 02.01.2008 - Az.: 3-08 O 143/07) hatte Anfang 2008 dem Unternehmen Arcor verboten, Werbung auf einer Internet-Plattform zu schalten, auf der schwerpunktmäßig urheberrechtswidrige oder jugendgefährdende Werke zum Download angeboten wurden. Das Telekommunikations-Unternehmen sei durch die Schaltung seiner Werbung als Mitstörer anzusehen, so das LG Frankfurt.

Dies sehen die Münchener Richter anders und verneinten eine Mithaftung.

Es sei nicht ersichtlich, dass das verklagte Unternehmen eine irgendwie geartete Einwirkungsmöglichkeit auf die Webseite habe. Zwar fördere es mit seiner Werbeplatzierung das Handeln des illegalen Portal-Betreibers.

Es jedoch weltfremd anzunehmen, dass die Plattform maßgeblich auf Werbegelder aus Deutschland angewiesen sei. Die Androhung eines Boykotts hätte daher keinerlei Wirkung erzielt. Insofern fehle an der realen Einwirkungsmöglichkeit des Beklagten.

Eine Mitstörerhaftung sei daher zu verneinen.

Rechts-News durch­suchen

27. Oktober 2026
Wer mit 5,0 Sternen wirbt, obwohl der tatsächliche Bewertungsschnitt niedriger ausfällt, täuscht Verbraucher.
ganzen Text lesen
26. Oktober 2026
Wer einen SCHUFA-Score anfechten will, muss einen zeitlichen Zusammenhang zu einer nachteiligen Vertragsentscheidung darlegen.
ganzen Text lesen
26. Oktober 2026
Wer sein Grundstück vor fremden Blicken schützen möchte, kann von Google Earth und Google Maps verlangen, dass keine digitalen 3D-Aufnahmen davon…
ganzen Text lesen
23. Oktober 2026
Wer seinen Liedtext als eigenkreative Rohversion nachweist, behält das Urheberrecht, auch wenn später KI bei der Bearbeitung eingesetzt wurde.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen