Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG München: "Pumuckl"-Urheberin hat Anspruch auf Schadensersatz bei Nichtnennung

Das LG München (Urt. v. 11.02.2009 - Az.: 21 O 8276/08) hat entschieden, dass die Zeichnerin der bekannten Kobold-Figur "Pumuckl" einen Anspruch auf Schadensersatz hat, wenn ihr Name nicht genannt wird.

Die Beklagten bewarben in einem Prospekt DVDs mit "Pumuckl", ohne an irgendeiner Stelle auf die Klägerin als Urheberin der Illustrationen hinzuweisen.

Die Zeichnerin begehrte daraufhin Schadensersatz, da sie sich in ihrem Urheberpersönlichkeitsrechts verletzt sehe.

Zu Recht wie die Münchener Richter entschieden.

Die Rechtsprechung gewähre dem Urheber einen separaten Anspruch auf Schadensersatz, wenn die Nennung seines Namens unberechtigterweise unterlassen worden sei. So liege es im vorliegenden Fall, so dass die Beklagten eine entsprechende Ausgleichssumme zu zahlen hätten.

Darüber hinaus habe die Klägerin einen Anspruch auf Auskunft, wie viel Umsatz die Beklagten durch die unzulässige Verwendung der "Pumuckl"-Figur erzielt hätten.

Rechts-News durch­suchen

20. Oktober 2026
Plattformbetreiber, die den Handel mit manipulierten Spielerkonten ermöglichen und dabei fremde Marken nutzen, haften für Urheberrechts- und…
ganzen Text lesen
14. Oktober 2026
Wer ein urheberrechtlich geschütztes Foto ohne Erlaubnis des Urhebers und ohne Urheberbenennung auf Pinterest zu Werbezwecken einsetzt, haftet auf…
ganzen Text lesen
13. Oktober 2026
Wer eine eidesstattliche Versicherung als Nachweis der Urheberschaft ablehnt, gibt damit Anlass zur gerichtlichen Geltendmachung. Im Zweifel trägt er…
ganzen Text lesen
25. September 2026
Wer die Ergebnisse von Stiftung Warentest mit Affiliate-Links verknüpft, nutzt die bekannte Marke zu Werbezwecken aus und muss mit Unterlassungs- und…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen