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BPatG: Begriff "mailagenten" nicht als Marke eintragungsfähig

Nach Meinung des BPatG (Beschl. v. 22.01.2009 - Az.: 30 W (pat) 25/08) ist der Begriff "mailagenten" für die Bereiche Verkaufsautomaten, wissenschaftliche Geräte und Unterhaltung nicht als Marke eintragungsfähig, da es an der erforderlichen Unterscheidungskraft fehle.

Das Wort "mailagenten" werde von dem fachlich informierten Publikum so verstanden, dass es sich bei den Dienstleistungen um Produkte handle, die über ein Postagentenprogramm verfügten bzw. mit einem Postagentenprogramm arbeiten würden.

Selbst wenn der Begriff auf eine Wortneuschöpfung zurückzuführen sei, so handle es sich doch um einen sprachüblichen Begriff, der ohne weiteres verständlich sei. Deshalb komme dem Begriff "mailagenten" nur eine beschreibende Bedeutung zu, so dass eine freie Benutzung durch Dritte gewährleistet sein müsse.

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