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Kategorie: Onlinerecht

OLG Köln: Online-Newsletter unterfällt dem Schutz der Rundfunkfreiheit

Das OLG Köln <link http: www.online-und-recht.de urteile online-newsletter-unterfaellt-der-rundfunkfreiheit-6-u-48-09-oberlandesgericht-koeln-20090909.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 09.09.2009 - Az.: 6 U 48/09) hat entschieden, dass Online-Newsletter grundsätzlich dem Schutz der Rundfunkfreiheit unterfallen. Der Schutzbereich der Pressefreiheit sei hingegen nicht eröffnet, weil es an einem körperlichen Werk fehle, so die Richter.

Die Parteien des Rechtsstreit waren direkte Mitbewerber und boten jeweils Coaching-Dienstleistungen an. In ihrem Online-Newsletter äußerte sich die Beklagte über die Klägerin und titulierte den Bericht mit "Scharlatane auf dem Coaching-Markt".

Die Kölner Juristen prüften nun diese Äußerung am Maßstab der Rundfunkfreiheit. Auf das Grundrecht der Pressefreiheit könne sich die Beklagte nicht berufen, da es an der Körperlichkeit des Werkes - hier dem Newsletter - fehle.

Zwar greife im vorliegenden Fall der Schutz der Rundfunkfreiheit. Dieser sei jedoch nicht grenzenlos gewährleistet. Herabsetzende Äußerungen, die einen Wettbewerber nur pauschal beleidigen, seien von dem grundrechtlichen Schutz ausgenommen.

Da die Beklagte die Klägerin ohne triftigen Grund namentlich nenne und herabsetzende Äußerungen in Bezug auf ihre Dienstleistungen tätige, trete das Interesse der Beklagten in den Hintergrund. Der Artikel diene vielmehr überwiegend dazu, die Klägerin herabzuwürdigen und zu beleidigen.

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