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Kategorie: Onlinerecht

LG Dortmund: Online-Shop muss bei Elektro-Artikeln darauf hinweisen, wenn Installation durch Fachbetrieb notwendig

Verkauft ein Online-Shop Produkte (hier: Klimagerät), bei dem die Installation zwingend durch einen Fachbetrieb erfolgen muss, muss auf diesen Umstand ausdrücklich hingewiesen werden. Unterbleibt er, liegt hierin eine wettbewerbswidrige Irreführung (LG Dortmund, Urt. v. 23.05.2022 - Az.: 13 O 15/21).

Die Beklagte betrieb einen Online-Shop und veräußerte u.a. Klimageräte. Obwohl die Geräte eine Installation durch einen Fachbetrieb voraussetzen, informierte die Beklagte über diesen Umstand in der Werbung nicht.

Dies bewertete das LG Dortmund als Wettbewerbsverstoß:

"Gemäß § 5a Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UWG handelt unlauter, wer im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller Umstände dem Verbraucher eine wesentliche Information vorenthält, die der Verbraucher je nach den Umständen benötigt, um eine informierte geschäftliche Entscheidung zu treffen. (...)

Ausgehend von diesen Grundsätzen bestand vorliegend eine Informationspflicht der Beklagten dahingehend, dass die Installation nur durch einen zertifizierten Fachbetrieb erfolgen darf."

Und weiter:

"Das Verschweigen (...) ist unlauter im Sinne des § 5a UWG.

Aus Sicht der Kammer handelt es sich bei der unterlassenen Information um eine Tatsache, die der sonstige Marktteilnehmer für eine informierte Entscheidung benötigt.

Der Umstand, dass er die angebotene Klimaanlage nicht selbst einbauen darf, sondern zwingend durch einen Fachbetrieb einbauen lassen muss, was nicht unerhebliche Kosten mit sich bringt, ist für die Kaufentscheidung erheblich; das Verschweigen ist geeignet, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, nämlich den Kauf des Produkts, die er andernfalls nicht getroffen hätte. Für Letzteres spricht schon eine tatsächliche Vermutung; die Beklagte hat keine Umstände vorgetragen, die diese Vermutung entkräften oder aber widerlegen könnten.

Angesichts der Tatsache, dass es sich vorliegend um ein Angebot in dem Online-Shop eines Baumarktes handelt, ist davon auszugehen, dass mit dem Angebot nicht nur Fachunternehmen, sondern insbesondere auch Endverbraucher angesprochen werden, die in einem Baumarkt in der Regel Produkte suchen, die in Eigenmontage installiert werden können. Sofern aber ohnehin die Installation durch ein Fachunternehmen erforderlich ist, wäre für einen Verbraucher zu überlegen, sich auch das Klimagerät durch das Fachunternehmen anbieten zu lassen, um z.B. die Gewährleistung für Gerät und Montage „in einer Hand“ zu wissen. Von der Einholung eines solchen „Komplettangebots“ wird der angesprochene Verkehrskreis aber gegebenenfalls dadurch abgehalten, dass im Rahmen des Angebots nicht bekannt gemacht worden ist, dass die Installation zwingend durch ein Fachunternehmen zu erfolgen hat."

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