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Kategorie: Onlinerecht

LG Nürnberg: Online-Verbraucherportal haftet nicht für fremde Beiträge

Das LG Nürnberg (Urt. v. 13.01.2010 - Az.: 3 O 3692/09) hat entschieden, dass ein Online-Verbraucherportal grundsätzlich erst ab Kenntnis für fremde Beiträge haftet.

Die Beklagte betrieb ein Verbraucherportal im Internet, auf dem die User Meinungen und Erfahrungsberichte über die Dienstleistungen von Unternehmen austauschen konnten.

Ein User schrieb über die Klägerin, die Online-Partnersuchen anbot. Der Nutzer meinte, nach seiner kostenlosen Anmeldung habe er jeden Tag von Frauen Nachrichten erhalten. Als er sich dann kostenpflichtig registrierte, seien diese Mitteilungen plötzlich verebbt. Auf seiner privaten Besucherliste habe er "die gleiche Leere" vorgefunden.

Die Klägerin sah sich durch diese Äußerung in ihren Rechten verletzt und klagte gegen den Portal-Betreiber.

Zu Unrecht wie die Nürnberger Richter nun entschieden. Es handle sich entweder um zutreffende Tatsachen oder zulässige Meinungen, so dass bereits das Posting nicht rechtswidrig sei.

Zudem hafte die Beklagte auch als Mitstörerin nicht. Denn nach der Benachrichtigung durch die Klägerin habe sie die klägerischen Beanstandungen an den User weitergeleitet, so dass der Bericht abgeändert wurde. Sie habe damit alles Erforderliche getan und sei ihren zumutbaren Prüfungspflichten nachgekommen.

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