Das LG Köln <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile keine-urheberrechtsverletzung-durch-personensuchmaschine-28-o-819-10-landgericht-koeln-20110622.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 22.06.2011 - Az.: 28 O 819/10) hat entschieden, dass eine Personensuchmaschine urheberrechtlich geschützte fremde Werke anzeigen darf, wenn der Rechteinhaber keine technischen Vorkehrungen zur Beschränkung vorgenommen hat.
Der Kläger veröffentlichte sein Bild auf der Webseite eines Dritten. Die Seite war weltweit öffentlich abrufbar. Die verklagte Personensuchmaschine zeigte bei einer Recherche nach dem Namen des Klägers das Passfoto des Klägers an. Hierin sah der Kläger einen Urheberrechtsverstoß.
Die Kölner Richter verneinten dies.
Wie der BGH in seiner "Thumbnail"-Entscheidung <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile google-thumbnails-keine-rechtswidrige-urheberrechtsverletzung-i-zr-69-08-bundesgerichtshof--20100429.html _blank external-link-new-window>(BGH, Urt. v. 29.04.2010 - Az.: I ZR 69/08) geurteilt habe, erteile ein Webseiten-Betreiber, der keine technischen Schutzmaßnahmen ergreife, Dritten eine generelle Einwilligung, die Inhalte auf übliche Art und Weise online zu nutzen.
Von einer solchen konkludent erteilten Einwilligung sei auch im vorliegenden Fall auszugehen, denn der Kläger habe die Inidzierung durch Suchmaschine ausdrücklich zugelassen. Der Kläger habe diese Einwilligung auch nicht widerrufen, als er seinen Löschungswunsch aussprach.
Ein Widerruf der Nutzungsrechte sei nur möglich, wenn der Seitenbetreiber entsprechende technische Schutzmaßnahmen hinsichtlich der Webseite ergreife. Dies sei hier unterblieben. Vielmehr habe das Bild auch nach dem Löschungsbegehren weiterhin zum Abruf bereitgestanden.
Das LG Hamburg <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile keine-urheberrechtsverletzung-durch-personensuchmaschine-yasni-310-o-201-10-landgericht-hamburg-20110412.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 12.04.2011 - Az.: 310 O 201/10) hat erst vor wenigen Wochen im Fall von Yasni identisch entschieden.