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Kategorie: Onlinerecht

OLG Hamburg: Private Facebook-Nachrichten dürfen nicht veröffentlicht werden

Private Facebook-Nachrichten dürfen nicht veröffentlicht werden, so das OLG Hamburg (Beschl. v. 04.02.2013 - Az.: 7 W 5/13).

Der Beklagte hatte eine an ihn gerichtete private Facebook-Nachricht für die Allgemeinheit veröffentlicht. Der klägerische Absender sah darin eine Verletzung seines Allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

Dies bejahten die Hamburger Richter.

Eine private Nachricht dürfe grundsätzlich nicht in aller Öffentlichkeit publiziert werden. Etwas anderes könne nur dann gelten, wenn ein berechtigtes Interesse an einer solchen Veröffentlichung bestehe, z.B. wenn es sich bei dem Absender um einen Amtsinhaber handle oder die angesprochene Thematik von besonderem öffentlichen Interesse sei.

Im vorliegenden Fall sei ein solches berechtigtes Interesse nicht erkennbar. Es gehe vielmehr um ein privates Thema.

Zudem sei auch zu berücksichtigen, dass die Nachricht zahlreiche Rechtsschreibfehler enthalte und die Veröffentlichung daher den Kläger in zusätzlicher Weise verletze.

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