Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Köln: Rechtswidriger Upload von KFZ-Software kann zu Lizenzkosten in Höhe von 5001 EUR führen

Der rechtswidrige Upload einer Software in einer P2P-Tauschbörse rechtfertigt einen Schadensersatzanspruch iHv. 5.001,- EUR <link http: www.online-und-recht.de urteile lizenzkosten-von-5001-eur-fuer-upload-einer-kfz-software-in-p2p-tauschboerse-28-o-603-09-landgericht-koeln-20100113.html _blank external-link-new-window>(LG Köln, Urt. v. 13.01.2010 - Az.: 28 O 603/09).

Die Klägerin war Rechteinhaberin einer KFZ-Software. Der Beklagte bot die Software über eine P2P-Tauschbörse zum Upload bereit.

Die Kölner Richter sprachen der Klägerin ein Schadensersatzanspruch iHv. 5.001,- EUR zu.

Die Höhe des Schadens berechne sich auf Basis der Lizenzkosten. Bei der Berechnung im Wege der Lizenzanalogie fließe mit ein, was die Parteien im Vorfeld vernünftigerweise vereinbart hätten. Der Kläger habe hier darlegen können, dass er für die Lizenz üblicherweise einen Betrag von mindestens 5.001,- EUR erhalte.

Diesen Betrag stufte das Gericht daher auch für angemessen und ausreichend ein.

Rechts-News durch­suchen

15. Oktober 2025
Eine Pfarrei muss 500 EUR Schadensersatz zahlen, weil sie urheberrechtlich geschützte Kinder-Illustrationen ohne Erlaubnis nutzte.
ganzen Text lesen
30. September 2025
Die Verwertungsgesellschaft GEMA verklagt den KI-Anbieter OpenAI, weil dessen Chatbot ChatGPT urheberrechtlich geschützte Liedtexte originalgetreu…
ganzen Text lesen
01. September 2025
Ein YouTuber muss 4.000 EUR Schadensersatz zahlen, weil er ohne Erlaubnis eine KI-Stimme nutzte, die der Stimme des bekannten Synchronsprechers…
ganzen Text lesen
19. August 2025
Eine Unterlassungserklärung für Print gilt im Zweifel auch online.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen