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Kategorie: Onlinerecht

OLG Köln: Regionaler TK-Anbieter darf nicht mit deutschlandweiter Spitzenstellung werben

Ein regionaler Telekommunikationsanbieter darf nicht mit einer deutschlandweiten Spitzenstellung werben, wenn er seine Dienstleistungen nur in wenigen Städten und Ballungsregionen anbietet, so das OLG Köln <link http: www.online-und-recht.de urteile deutschlandweite-spitzenstellung-werbung-fuer-regionalen-anbieter-nicht-zulaessig-6-u-60-09-oberlandesgericht-koeln-20091218.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 18.12.2009 - Az.: 6 U 60/09).

Die Beklagte, ein TK-Unternehmen, warb mit in Computerfachzeitschriften veröffentlichten Studien und Testergebnissen:

"Im Deutschland-Durchschnitt liegt (die Beklagte) vorn"
"Dies gilt für alle Anschlussgeschwindigkeiten"
"In unserem Test hatte (die Beklagte) die günstigsten Preise und die schnellsten Verbindungen"

Dies sei irreführend urteilten nun die Kölner Richter.

Bei dem verklagten Unternehmen handle es sich um ein regionales Unternehmen, welches nur in wenigen Städten und Ballungsregionen vertreten sei. Werde eine deutschlandweite Spitzenstellung beworben, werde der Verbraucher in die Irre geführt.

Auch habe die Beklagte isoliert nur einige Testergebnisse herausgenommen und für sich genutzt. So seien nur die positiven Tests herausgestellt worden, die negativen Aussagen hinsichtlich der Übertragungsdurchschnittswerte oder Geschwindigkeiten seien bewusst weggelassen worden. Auch dies verzerre das Bild in unerlaubter Weise.

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